Schäuble

Wie lange braucht es eigentlich noch, bis auch die CDU merkt, wen sie da in ihren Reihen hat. Bei Heise ist zu lesen:

Schäuble, der ein neues Luftsicherheitsgesetz plant, sagte nun der Zeitung Die Welt, Verfassungsrichter seien für "Ratschläge" zur Ausgestaltung solcher Gesetze "nicht demokratisch legitimiert". Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht befand der Innenminister, ohne die Menschenwürde auszunehmen: "Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo". Wo diese Grenzen liegen, ist seiner Ansicht nach "Sache des Gesetzgebers".

Solche Kommentare sind verfassungsfeindlich. Der Wortlaut des Art. 1 des Grundgesetzes ist:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Unsere Verfassungsgeber hielten diesen Paragraphen für so wichtig, das sie ihm einen Schutzschild gegeben haben, den Artikel 79 - auch “Ewigkeitsklausel” genannt:

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Herr Schäuble hat schon mehrfach etwas geschworen, das sich Amtseid nennt:

Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Das was er zu wahren und zu verteidigen geschworen hat, beinhaltet im ersten Paragraphen und Unveräusserlichkeit und Unanstastbarkeit der Menschenwürde. “Unantastbar” laesst kein “Wenn und aber” oder ein “alles weitere regelt ein Bundesgesetz” zu. Es gilt absolut. Es endet nirgendwo! Und dank der Ewigkeitsklausel ist es dem Zugriff von Politikern entzogen. Eigentlich ist diese Klausel aufgrund der bösen Erinnerungen in unserer jüngeren Vergangenheit eingebaut worden, funktioniert aber auch ganz gut gegen wildgewordene Sicherheitspolitiker. Sicher sind Verfassungrichter nicht demokratisch dazu legitimiert, Gesetze mit zu gestalten. Es kann allerdings nicht schaden, auf sie zu hören, wenn sie einen schon am Anfang darauf hinweisen, das ein solches Gesetz von den Artikel Verfassungsrichtern kassiert werden müsste. Denn dazu sind sie legitimiert, wie man Artikel 93 des Grundgesetzes leicht entnehmen kann. Leider ist es schon viel zu oft dem Verfassungsgericht anheim gefallen, Gesetze die gegen die Verfassung waren zu stoppen, vielleicht ein interessantes Indiz für die handwerkliche Qualität, mit der dort zur Tat geschritten wird.